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Mandanteninfos

Reisekostenrecht ab 2008

Zum 1. Januar 2008 traten die neuen Lohnsteuer-Richtlinien in Kraft.

Hierdurch kommt es zu einer grundlegenden Neuausrichtung des steuerlichen Reisekostenrechts.

Als wichtigste Änderung stellt sich die Abschaffung der bisher geltenden Differenzierung der Reisearten nach Dienstreise, Fahrt- und Einsatzwechseltätigkeit dar.

Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien sollen, durch die Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen Reisetätigkeiten und der Streichung von Ausnahmeregelungen, zu einer Vereinfachung der Reisekostenabrechnung führen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die bisherige Differenzierung nach den verschiedenen Reisearten (Dienstreise, Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit) entfällt.
  • Für alle Reisetätigkeiten wird der Begriff der „beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit“ eingeführt.
  • Der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ wurde neu geregelt und ausgeweitet.
  • Die so genannte Dreimonatsregelung wurde weitgehend abgeschafft. Zukünftig ist diese nur noch bei der Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen zu berücksichtigen.
  • Die 30-km-Grenze bei Einsatzwechseltätigkeit wurde vollständig aufgehoben.
  • Die Kürzungsregelung für den Frühstücksanteil (Hotel- oder Pensionsrechnung nur ein Gesamtpreis) wurde geändert.

Eine komplette Darstellung der geänderten Regelungen an dieser Stelle wäre zu umfangreich. Ich gebe aber gerne zu einzelnen Bereichen Auskunft. Für eine Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte das zur Verfügung stehende Formular.

Merkblatt über Pflichtangaben in der Rechnung (Vorsteuerabzug)
Zu diesem Thema steht Ihnen ein PDF als Download zur Verfügung.

Pflichtangaben Rechnung als PDF
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